Willkommen bei der Landeskoordination Inter* NRW

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Plakatkampagne zum Intersex Awareness Day

Am 26. Oktober ist Intersex Awareness Day – der Tag an dem weltweit auf die Menschenrechtssituation von inter* Menschen aufmerksam gemacht und ihre Sichtbarkeit gefeiert wird.

 

Hilf uns, das Wissen über Intergeschlechtlichkeit zu verbessern! 
 Denn Körper und Geschlecht sind vielfältig – und das ist gut so! 

 

Inter* bezeichnet Menschen, deren Körper nach medizinischen Kriterien nicht als ausschließlich männlich oder weiblich gelten. 

Ihre körperlichen Merkmale können gleichzeitig typisch für diese beiden Geschlechter oder nicht eindeutig für eines von beiden sein. Das kann sich zum Beispiel in den sekundären Geschlechtsmerkmalen (z.B. Muskelmasse, Haarverteilung, Brust und Statur) zeigen, in den primären Geschlechtsorganen (Fortpflanzungsorgane und Genitalien) und/oder in Chromosomen und Hormonen. Es gibt viele Formen von Intergeschlechtlichkeit – manche sind bei der Geburt sichtbar, andere werden erst im Laufe des Lebens erkannt. Man spricht darum auch von „Varianten der Geschlechtsentwicklung“. Die Weltgesundheitsorganisation schätzt, dass etwa 1,7% der Bevölkerung eine Variante der Geschlechtsentwicklung haben. Das bedeutet: in NRW leben schätzungsweise 304.000 inter* Menschen. In Einwohner*innenzahlen ist das größer als Mönchengladbach – oder fast so groß wie Münster. 

 

Viele Menschen halten Intergeschlechtlichkeit für „krank“ oder „abnormal“. Inter* Menschen wurden deshalb oft hormonell und/oder chirurgisch behandelt, um ihren Körper vermeintlich „eindeutig“ männlich oder weiblich zu machen. Diese folgenschweren Behandlungen waren nur in wenigen Fällen medizinisch notwendig und wurden häufig ohne informierte Einwilligung der Betroffenen durchgeführt – meist schon im Säuglings-, Kindes- oder Jugendalter. Seit 2021 sind medizinisch nicht notwendige Operationen an Kindern mit einer Variante der Geschlechtsentwicklung in Deutschland verboten (§1631e BGB). Dennoch ist leider anzunehmen, dass Menschen versuchen, dieses Gesetz zu umgehen. Auch Maßnahmen, die von dem Gesetz nicht abgedeckt sind, können die körperliche und psychische Unversehrtheit von inter* Menschen verletzen. 

 

Das deutsche Personenstandsgesetz sieht vor, dass in der Geburtsurkunde jedes Menschen ein Geschlecht festgehalten wird. Lange war es dabei nur möglich, zwischen „männlich“ und „weiblich“ zu wählen. Seit Ende 2013 haben Ärzt*innen die Möglichkeit, diesen Eintrag bei intergeschlechtlich geborenen Kindern offen zu lassen. Menschen mit einer Variante der Geschlechtsentwicklung haben außerdem die Möglichkeit, den Eintrag nachträglich streichen zu lassen. Seit 2018 gibt es außerdem mit dem Geschlechtseintrag „divers“ die Möglichkeit, ein Geschlecht, das weder männlich noch weiblich ist, als Personenstand zu benennen. 

 

Intergeschlechtlichkeit gibt es in allen Geschlechtern. Das heißt: viele Menschen, die einen intergeschlechtlichen Körper haben, sind Frauen oder Männer. Einige sind nicht-binär – ihre Identität ist also weder männlich noch weiblich. Intergeschlechtlichkeit ist keine Voraussetzung für eine nicht-binäre Geschlechtsidentität – denn Körper bestimmen nicht, welche Identität ein Mensch hat. 

 

Wenn Menschen den Personenstand „divers“ führen möchten, müssen sie aktuell nachweisen, dass bei ihnen eine Variante der Geschlechtsentwicklung vorliegt. Ein Personenstandswechsel, der sich vor allem an der Identität und Selbstauskunft der Person orientiert, ist damit aktuell nicht möglich. Das kommende Selbstbestimmungsgesetz sieht jedoch vor, dass alle Menschen unabhängig von einer Diagnose den Personenstand „divers“ wählen können. 

 

Informationen und Anlaufstellen rund um Intergeschlechtlichkeit gibt es unter lako-inter-nrw.de und inter-nrw.de. Infomaterialien rund um inter* und andere Themen der sexuellen und geschlechtlichen Vielfalt gibt es bei der Landeskampagne Anders & Gleich

 

Sei ein Teil des Intersex Awareness Day - Teile Fotos der Kampagnen-Plakate oder diesen Link und nutze den Hashtag #koerpervielfalt, um über Intergeschlechtlichkeit aufzuklären. 

 

 

Die Kampagne Körpervielfalt NRW wird unterstützt durch die Heldisch GmbH und Stroer SE & Co. KGaA

Sie wird gefördert aus Mitteln des Ministeriums für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes NRW

Die Landeskoordination Inter* NRW ist eine Fachstelle des Queeren Netzwerks NRW

Anders & Gleich ist eine Kampagne der Landesarbeitsgemeinschaft Lesben in NRW. 

Texte und Idee: Flo Grisé, Joris Richter, Rebecca Knecht, Ika Elvau.

 

Was ist Inter*?

 Intergeschlechtliche Menschen haben angeborene körperliche Geschlechtsmerkmale, die von der Medizin nicht als typisch männlich oder weiblich eingeordnet werden. Dies kann zum Beispiel die Chromosomen, die Geschlechtsorgane und/oder die Hormonproduktion betreffen. Viele inter* Menschen wurden mit einer Variante der Geschlechtsentwicklung diagnostiziert. Es gibt zahlreiche Formen von Intergeschlechtlichkeit, die zum Teil bereits bei der Geburt sichtbar sind oder erst im Laufe des Lebens erkannt werden. Die WHO schätzt, dass etwa 1,7% der Bevölkerung eine Variante der Geschlechtsentwicklung hat. Im Vergleich zur deutschen Gesamtbevölkerung entspricht das etwa der Bewohner*innenzahl von München. Viele inter* Menschen haben eine weibliche oder männliche, manche eine nicht-binäre Identität. Einige Menschen wissen gar nicht, dass ihr Körper intergeschlechtlich ist. Inter* Menschen können einen männlich, weiblichen, diversen oder offenen Personenstand (m/w/d/x) haben. Nicht immer entspricht der Personenstand der eigenen Geschlechtsidentität. Intergeschlechtlichkeit bedarf bis auf wenige Ausnahmen keiner Behandlung.  

Diagnose Inter*

Inter* Menschen werden nach einer medizinischen Diagnose oft hormonell und/oder chirurgisch behandelt. Ziel dieser Behandlung ist, einen vermeintlich „eindeutig“ männlichen oder weiblichen Körper herzustellen. Diese folgenschweren Behandlungen sind nur in wenigen Fällen medizinisch notwendig und werden häufig ohne informierte Einwilligung der Betroffenen durchgeführt – meist schon im Säuglings-, Kindes- oder Jugendalter. Nach jahrzehntelanger Kritik werden seit 2021 Kinder mit einer Variante der Geschlechtsentwicklung in Deutschland durch §1631e BGB vor normierenden Eingriffen gesetzlich geschützt. In der Praxis wird dieses Gesetz jedoch zum Teil umgangen. Auch Maßnahmen, die vom §1631e BGB nicht abgedeckt sind, können die körperliche und psychische Unversehrtheit von inter* Menschen verletzen.


Unser Verständnis

Wir verstehen Intergeschlechtlichkeit als einen Ausdruck natürlicher Vielfalt. Dies bedeutet, dass wir uns von Pathologisierungen und Störungsbegriffen klar distanzieren. 
Zur Vernetzung und Stärkung von inter* Menschen und ihren Angehörigen in NRW wurde im April 2021 im Queeren Netzwerk NRW die Landeskoordination Inter* eingerichtet. Sie arbeitet menschenrechtsbasiert und vertritt die vielfältigen Interessen von inter* Menschen sowie ihren Eltern und Angehörigen in NRW. 

Mehr Informationen zum Thema Inter*

Hier ein kurzes informatives Erklärvideo zu Inter* von der FUMA Fachstelle Gender & Diversität:

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